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- Vorbemerkung
- Begriffsbestimmungen
- Geltung der AGB / Anwendungsbereich

- Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von Workchat Auftrag-AusschreibungsBörse
- Gegenstand, übertragung und Kündigung des Nutzungsvertrages
- Registrierung / Geheimhaltung der Zugangsdaten / Einreichung von Nachweisen
- Einstellung und Inhalt von Aufträgen / Verbotene Aufträge
- Nutzungsgebühren / Zahlungsbedingungen
- Verantwortlichkeit für Inhalte / Haftung der 24-h-a-z- GmbH
- Sonstige Sanktionen / Freistellung
- Datenschutz
- Kommunikation
- Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
1. Vorbemerkung
„Workchat“ ist eine Internet-Plattform um Auftraggebern einen entsprechenden Handwerker oder Dienstleister zu vermitteln. Die Plattform wird von der 24-h-a-z Gesellschaft mbH (nachfolgend: „24-h-a-z GmbH“ oder „wir“) betrieben. Die Einzelheiten der Nutzung werden durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) geregelt.
2. Begriffsbestimmungen
Die nachgenannten Begriffe werden in den AGB wiederholt verwendet und daher zum besseren Verständnis im Folgenden definiert.
Auftrag: die Gesamtheit der im Rahmen einer Ausschreibung ausgeschriebenen Handwerks- oder sonstigen Leistungen, ggf. einschließlich ergänzender Leistungen wie die Lieferung von zur Ausführung des Auftrags verwendeten Materials;
Auftragsbeschreibung: die Gesamtheit der vom Auftraggeber eingestellten Informationen über einen Auftrag, also insbesondere die Beschreibung des Auftragsinhalts sowie diese Beschreibung ergänzende Angaben des Auftraggebers und zusätzliche Kriterien und Anforderungen für die Ausführung des Auftrags;
Angebot: der durch einen Anbieter für die Ausführung eines Auftrags als Vergütung geforderte und bei „Workchat“ eingestellte Betrag, einschließlich vom Anbieter unter Nutzung hierfür bei „Workchat“ vorgesehener Funktionen eingegebener ergänzender Angaben;
Nutzer: jede Person, die „Workchat“ oder Teile hiervon (z. B. einzelne Dateien oder Funktionen) aufruft oder aufrufen lässt, und zwar unabhängig von einer vorherigen Registrierung als Mitglied;
Mitglied: jeder Nutzer, der sich bei „Workchat“ durch Einrichtung eines Mitgliedskontos registriert hat; Auftraggeber: jedes Mitglied, das eine Ausschreibung bei „Workchat“ durchführt;
Auftraggeber: jedes Mitglied, das einen Auftrag anbietet;
Anbieter: jedes Mitglied, das ein oder mehrere Angebote auf einen bei „Workchat“ ausgeschriebenen Auftrag abgegeben hat;
Auftragnehmer: derjenige Anbieter, dessen Angebot vom Auftraggeber angenommen wurde;
Nutzungsgebühren: die für die Nutzung von „Workchat“ durch die 24-h-a-z GmbH erhobenen Gebühren;
Kontaktdaten: Informationen zur persönlichen Kontaktaufnahme. Insbesondere E-Mail- und Internetadresse sowie Telefon- und Faxnummer.
3. Geltung der AGB / Anwendungsbereich / Änderungsvorbehalt
3.1 Diese AGB gelten für die Nutzung der Webseiten von „Workchat“ durch Mitglieder. Mit der Registrierung bei „Workchat“ d. h. dem Absenden des Registrierungsformulars durch einen Nutzer (Angebot) und der Freischaltung des Mitgliedskontos durch die 24-h-a-z GmbH (Annahme) kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der 24-h-a-z GmbH zustande, dessen Inhalt sich nach diesen AGB richtet. Der Gegenstand des Nutzungsvertrages wird im Einzelnen unter Ziffer 5 erläutert. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer sein Einverständnis mit den AGB ausdrücklich zu erklären. Mit dem Einverständnis mit den AGB durch Aktivierung des hierfür vorgesehenen Formularfeldes bzw. Buttons erkennt der sich registrierende Nutzer diese AGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der 24-h-a-z GmbH geltenden Fassung als verbindlichen Bestandteil des Nutzungsvertrages an. Die AGB sind jederzeit über einen Link am linken Seitenrand bei „Workchat“ abrufbar und werden während der Registrierung per E-Mail an den sich registrierenden Nutzer übermittelt. Eine darüber hinausgehende Speicherung des Vertragstextes durch die 24-h-a-z GmbH erfolgt nicht.
3.2 Diese AGB gelten ausschließlich zwischen dem Mitglied und der 24-h-a-z GmbH. Unmittelbare Rechtswirkungen, Ansprüche etc. zwischen der 24-h-a-z GmbH, Mitgliedern und Nutzern im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Regelung in diesen AGB nicht. Dies gilt auch, soweit die AGB Bestimmungen enthalten, die für das Verhältnis der Mitglieder untereinander oder zu nicht registrierten Nutzern von Bedeutung sind (z. B. über das Zustandekommen oder den Inhalt von Verträgen).
3.3 Die 24-h-a-z GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern. Das Mitglied wird über die Änderungen per E-Mail mindestens 21 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten informiert. Den Änderungen kann das Mitglied innerhalb von 21 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch oder stimmt das Mitglied den Änderungen ausdrücklich zu, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. Widerspricht das Mitglied fristgerecht, wird der Nutzungsvertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die vertraglichen Rechte der Parteien zur Kündigung des Nutzungsvertrags bleiben unberührt. Mit der Information über die Änderungen nach Satz 2 wird die 24-h-a-z GmbH das Mitglied auf die Widerspruchsfrist sowie die Rechtsfolgen eines Widerspruchs oder eines Verstreichens der Widerspruchsfrist ohne Widerspruch hinweisen.
Sofern durch die Änderung wesentliche Vertragspflichten der 24-h-a-z GmbH oder des Mitglieds betroffen sind (also Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf), gilt der Änderungsvorbehalt nur dann, wenn die Änderung dem Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen der 24-h-a-z GmbH zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn (a) die Änderung sich auf nicht gebührenpflichtige Funktionen, Dienste oder Bereiche von „Workchat“ bezieht und die 24-h-a-z GmbH sicherstellt, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung noch laufende Ausschreibungen von der Änderung unberührt bleiben, oder (b) die Änderung sich auf nach Ziffer 8 gebührenpflichtige Funktionen, Dienste oder Bereiche von „Workchat“ bezieht und die 24-h-a-z GmbH sicherstellt, dass die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom Mitglied bereits beauftragten gebührenpflichtigen Funktionen, Dienste und Bereiche von der Änderung bis zur erstmaligen Möglichkeit zur Kündigung durch das Mitglied oder die 24-h-a-z GmbH unberührt bleiben. Ebenfalls zumutbar ist dem Mitglied die Änderung, wenn die 24-h-a-z GmbH durch eine Gesetzesänderung oder eine rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare gerichtliche oder behördliche Entscheidung zu der Änderung verpflichtet ist.
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